Häufige Fragen

Antworten zu Schaden,
Gutachten und Ablauf.

Die Fragen, die uns Kunden am häufigsten stellen. Wenn Ihre Frage hier nicht steht, melden Sie sich gerne über das Kontaktformular oder telefonisch.

Allgemein zur Sachverständigentätigkeit

Was macht IGO REC?

Wir sind ein technisches Sachverständigenbüro mit Schwerpunkt auf erneuerbaren Energiesystemen, elektrotechnischen Anlagen und Gebäudetechnik. Wir untersuchen Schäden und technische Problemstellungen vor Ort, im Labor und anhand der vorliegenden Unterlagen. Das Ergebnis ist ein schriftliches Gutachten, das Versicherungen, Gerichte, Anwälte und Auftraggeber als Entscheidungsgrundlage nutzen.

Wer kann uns beauftragen?

Auftraggeber sind üblicherweise Versicherungsgesellschaften, Energieversorger, Industrieunternehmen, Anwälte und Gerichte. Privatkunden können uns über ihre Versicherung oder direkt beauftragen. Wir sind unabhängig und erstellen das Gutachten nach Aktenlage und Befund, nicht nach den Wünschen des Auftraggebers.

Sind die Sachverständigen entsprechend qualifiziert?

Der leitende Sachverständige Dipl.-Ing. (FH) Axel Opp ist seit 2006 in der Schadensanalyse tätig. Unsere Gutachten erfüllen die formalen und inhaltlichen Anforderungen, die Gerichte an freie Sachverständige stellen. Wo eine öffentliche Bestellung erforderlich ist, koordinieren wir das projektbezogen über das IGO-Netzwerk.

In welchem Gebiet sind Sie tätig?

Wir arbeiten bundesweit und bei Bedarf im benachbarten Ausland. Hauptsitz ist Trier. Aufträge in entfernteren Regionen koordinieren wir über das IGO-Netzwerk und reisen direkt zur Anlage.

Ablauf eines Auftrags

Wie läuft eine Beauftragung ab?

Nach Eingang der Schadensmeldung sichten wir die Unterlagen und stimmen das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber ab. Je nach Sachverhalt folgt ein Ortstermin, ein Aktengutachten oder eine Laboruntersuchung. Abschließend erhalten Sie einen Gutachtenbericht mit Befunden, Ursachenanalyse, Beantwortung der Beweisfragen und gegebenenfalls einer Schadenkalkulation.

Wie schnell melden Sie sich nach Auftragseingang?

Nach Auftragseingang setzen wir uns umgehend mit den genannten Ansprechpartnern in Verbindung und klären das weitere Vorgehen ab. Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Auftrags, der Verfügbarkeit der Unterlagen und etwaigen Laboruntersuchungen ab. Wir besprechen einen realistischen Zeitrahmen direkt zu Beginn und informieren bei Veränderungen aktiv.

Brauche ich einen Ortstermin?

Wann ein Ortstermin sinnvoll oder erforderlich ist, entscheiden wir nach erster Sichtung der Unterlagen. Bei aktiven Schäden, Brandstellen, Modulauffälligkeiten oder vermuteten Erdungs- und Installationsmängeln ist ein Ortstermin in der Regel notwendig, weil das Schadensbild fotografisch dokumentiert und messtechnisch bewertet werden muss. Bei reinen Konstruktions-, Planungs- oder Dokumentationsfragen reicht häufig ein Aktengutachten.

Werden Bauteile entnommen oder zerstört?

Bauteile werden nur entnommen, wenn die Untersuchung das für die Ursachenklärung erfordert, und immer nach Abstimmung mit dem Auftraggeber. Soweit möglich, prüfen wir vorhandene Asservate zerstörungsfrei: Über die hauseigene Röntgenanlage der IGO-Gruppe können wir in elektronische Bauteile und Komponenten hineinblicken, ohne sie zu öffnen. Das ist beispielsweise bei Überspannungs- und Brandschäden an Elektronik wertvoll, weil Beweisstücke unverändert bleiben. Zerstörende Prüfungen erfolgen ausschließlich im Labor und unter Aufsicht.

Honorar und Kosten

Was kostet ein Gutachten?

Die Honorierung erfolgt nach Aufwand. Die Höhe hängt von der Auftragsart, dem Auftragsumfang und dem Zeitaufwand ab. Eine pauschale Antwort ist nicht möglich, weil ein Sachverhalt mit klarer Aktenlage anders abgerechnet wird als ein Großschaden mit Spurensicherung und Laboruntersuchung. Wir nennen Ihnen vor der Beauftragung den voraussichtlichen Aufwand und stimmen das Vorgehen ab.

Wer trägt die Kosten?

Im Versicherungsfall trägt die Versicherung die Gutachterkosten, sofern der Schaden gedeckt ist. Bei Privataufträgen oder Streitigkeiten zahlt zunächst der Auftraggeber und kann die Kosten je nach Verfahrensausgang erstattet bekommen. In Gerichtsverfahren legt das Gericht die Kostentragung im Beschluss fest.

Gibt es eine Vorabschätzung?

Ja. Auf Basis der vorhandenen Aktenlage geben wir eine Aufwandsschätzung ab und nehmen sie in den schriftlichen Auftrag auf. Wenn sich während der Bearbeitung absehbar Mehraufwand ergibt, melden wir uns rechtzeitig vor einer Überschreitung.

Schadensarten und Prüfumfang

Welche Schäden an Photovoltaik-Anlagen analysieren wir?

Wir bearbeiten das gesamte Spektrum technischer Schäden an Photovoltaik-Anlagen, beispielsweise an PV-Modulen, Wechselrichtern, Verkabelung und Montage. Dazu zählen unter anderem Zellschäden, Hot-Spots, Defekte an der Leistungselektronik, Verkabelungs- und Steckerprobleme, Erdungs- und Installationsmängel, Wetter- und Blitzfolgen sowie Brand- und Folgeschäden. Wir nutzen unter anderem Kennlinienanalyse, IR-Thermografie, Isolationsmessung, Elektrolumineszenz mobil und im Labor sowie Mikroskopie an entnommenen Komponenten.

Welche Brandschäden bearbeiten wir?

Brandursachenermittlung an Anlagen und Geräten der Energieversorgung, Gebäudetechnik und Hausinstallation, beispielsweise an Photovoltaik-Anlagen, Wechselrichtern, Batteriespeichern, Wärmepumpen, Schaltschränken und elektrischen Verbrauchern. Wir arbeiten nach Ausschlussmethodik gemäß VdS 2357 und nutzen die hauseigene Röntgenanlage zur zerstörungsfreien Beurteilung von Asservaten und elektronischen Baugruppen.

Was leisten wir bei Überspannungs- und Blitzschäden?

Wir prüfen Erdungsanlagen, bewerten Überspannungsschutzkonzepte, analysieren induktive Einkopplungen und werten Messprotokolle aus. Daraus ergibt sich, ob ein Blitzeinschlag oder ein netzgeführtes Überspannungsereignis vorliegt und welche Bauteile dadurch beschädigt sind. Elektronische Komponenten können wir bei Bedarf zerstörungsfrei über die hauseigene Röntgenanlage untersuchen.

Bearbeiten wir Schäden an Schaltanlagen und Energieverteilung?

Ja. Wir untersuchen Schäden an Schaltanlagen und ihren Komponenten, von der Niederspannungs-Hauptverteilung bis hin zu Mittel- und Hochspannungsschaltanlagen sowie an Trafo- und Übergabestationen. Geprüft werden unter anderem thermische Belastung, Lichtbogenfolgen, Schalt- und Steuerungstechnik, Schutzkonzepte und die Konformität gegen die einschlägigen Normen.

Bearbeiten wir auch Wärmepumpen und Batteriespeicher?

Ja. Wärmepumpen und Batteriespeicher der gängigen Hersteller sind regelmäßiger Teil unserer Aufgaben. Wir prüfen Brand- und Funktionsschäden, bewerten thermische Einflüsse und beurteilen die Konformität der Installation gegen die einschlägigen Normen und produktspezifischen Herstellervorgaben.

Was ist Produkthaftungs-Sachverständigenarbeit?

Wenn ein elektrisches oder elektronisches Gerät einen Schaden verursacht, prüfen wir die Konformität gegen die zutreffenden Normen, die Vollständigkeit der CE-Dokumentation, das Risikomanagement des Herstellers und die Identifizierbarkeit der Produktcharge. Daraus ergibt sich, ob der Hersteller nach Produkthaftungsgesetz in Anspruch genommen werden kann.

Verwertbarkeit und Recht

Sind die Gutachten gerichtlich verwertbar?

Ja. Unsere Gutachten sind so aufgebaut, dass sie als Privatgutachten in einem zivilrechtlichen Verfahren verwertbar sind: nachvollziehbare Befundaufnahme, normgerechte Prüfung, vollständige Ausschlussbegründung und Beantwortung der Beweisfragen. Wenn ein Gericht uns zum gerichtlich bestellten Sachverständigen ernennt, übernehmen wir die Funktion direkt oder vermitteln einen passenden Kollegen aus dem IGO-Netzwerk.

Was bedeutet Ausschlussmethodik?

Die Ausschlussmethodik ist das Standardverfahren der Schadensursachenermittlung. Alle technisch denkbaren Ursachen werden einzeln geprüft. Jede Ursache, die der Befund nicht stützt, wird begründet ausgeschlossen. Zurück bleibt diejenige Ursache, die mit dem Schadensbild widerspruchsfrei vereinbar ist. Die Methodik macht das Ergebnis nachvollziehbar und gerichtsfest.

Wie geht IGO REC mit Datenschutz um?

Schadensunterlagen, Fotos, Lagepläne und persönliche Daten der Versicherungsnehmer werden ausschließlich zweckgebunden zur Gutachtenerstellung verarbeitet und nach Projektabschluss gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen archiviert. Eine Weitergabe erfolgt nur an die im Auftrag genannten Empfänger. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vor der Beauftragung

Wie nehme ich Kontakt auf?

Telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. In dringenden Fällen rufen Sie bitte direkt durch. Für Anfragen zur Eignung des Falls reicht eine kurze Nachricht mit Beschreibung des Sachverhalts. Wir melden uns zeitnah zurück.

Bekomme ich auch ohne Auftrag eine Einschätzung?

Eine kurze fachliche Ersteinschätzung, ob der Sachverhalt zu unserem Tätigkeitsfeld passt, geben wir gerne kostenfrei. Eine inhaltliche Schadensbewertung ohne Auftrag erfolgt nicht, weil das die Methodik und die Unabhängigkeit des Gutachtens verletzen würde.

Frage nicht beantwortet?

Senden Sie uns eine kurze Beschreibung des Sachverhalts. Wir melden uns mit einer fachlichen Ersteinschätzung zurück.

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